Die wichtigsten Entwicklungen auf einen Blick. Ausführliche Informationen öffnen sich per Klick in einer Detailansicht.
Die Gütegemeinschaft Gebäudebilanzierung e.V. entwickelt die vom BBSR veröffentlichte Energieausweis-Druckapplikation unter eigenen Lizenzbedingungen weiter.
Auf der Jahrestagung wurden die neuen Rahmenbedingungen direkt analysiert und der Start der Validierungsphase mit den relevanten Softwareherstellern beschlossen.
Die Programme, die diese Validierung bestanden haben, dürfen ab sofort das Gütesiegel der Gütegemeinschaft tragen.
Alle Mitgliedssoftwarehäuser setzen auf eine fortlaufende und regelmäßige Validierung ihrer Produkte.
Die Gütegemeinschaft erweitert ihre Tätigkeitsbereiche und öffnet sich auch für Anbieter von LCA-Software.
Die hier aufgeführten Hersteller haben erfolgreich eine Validierung innerhalb der Gütegemeinschaft Gebäudebilanzierung e.V. vollzogen und abgeschlossen.
Auf Basis von Modelprojekten wurde gegenüber den Mitgliedern nachvollziehbar nachgewiesen, dass alle geforderten Ergebnisse und Werte innerhalb eines maximalen Zielkorridors von 2% eingehalten wurden.
Diese Validierung stellt sicher, dass gleiche Eingaben der User bei unterschiedlichen Softwareprogrammen, zu gleichen Ergebnissen führen. Damit wird die Qualität z.B. gegenüber Förder- und Kreditgeber sichergestellt.
| BKI | BKI Energieplaner |
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| Concular GmbH | CircularLCA |
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| ENVISYS GmbH & Co. KG | EVEBI |
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| Fraunhofer IBP | IBP:18599 / BAUTHERM 18599 GEG-Edition |
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| Hottgenroth Software AG | ECO-CAD |
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| Ingenieurbüro Leuchter | EVA Software |
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| KERN ingenieurkonzepte | DÄMMWERK |
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| One Click LCA Ltd | One Click LCA |
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| SOLAR-COMPUTER GmbH | Ökobilanz nach QNG (B70) |
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| ZUB Systems GmbH | ZUB Helena |
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Den Endbericht zum öffentlichen Validierungsprojekt des BBSR von 2023 können Sie hier herunterladen:
Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes zum 1.11.2020 ist jetzt die neue Normausgabe
DIN V 18599:2018 die gesetzliche Grundlage für die Berechnung von baurechtlichen Nachweisen
und das Erstellen von Energieausweisen.
Die Mitglieder der Gütegemeinschaft Gebäudebilanzierung e.V.
haben bereits bei der Entwicklung ihrer Rechenkerne für dieses umfangreichen Normenwerk sehr
eng zusammengearbeitet, um so für eine einheitliche Auslegung und Umsetzung aller einzelnen
Berechnungsschritte zu sorgen. Auch mit den für die Normenblätter verantwortlichen
Mitgliedern des Normenausschusses und dem BBSR stand man in Zweifelsfragen im engen Kontakt.
Grundlage der Validierung sind 33 Prüffälle von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Damit
können die in der Norm vorgesehenen Berechnungen zur Zonenbilanz und Anlagentechnik zu
einem großen Teil abgedeckt werden. Obwohl die Prüffälle sich derzeit auf Wohngebäude
beschränken, finden die validierten Berechnungsverfahren auch bei Nichtwohngebäuden
Anwendung und sorgen auch dort für eine hohe Qualität. Erstmals wurden neben den
Berechnungen nach DIN V 18599 auch zusätzliche, direkt im GEG festgelegte Berechnungen
für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Berechnung von
Treibhausgas-Emissionen in die Validierung mit aufgenommen.
Die Modellbeschreibungen und ein Bericht mit den Referenzergebnissen werden von der
18599 Gütegemeinschaft veröffentlicht und von allen Mitgliedern zum Download
bereitgestellt. Die Mitglieder sind - wenn Sie das neue Gütesiegel zum GEG 2020 führen
wollen - verpflichtet, eine Selbstzertifizierung durchzuführen, bei dem Sie die
Einhaltung der Referenzergebnissen innerhalb der engen zulässigen Toleranzgrenzen (+/-
1%) prüfen müssen. Diese Prüfung muss für jede bereit gestellte Programmversion erneut
durchgeführt werden.
Die Projektdateien für diese Selbstzertifizierung müssen veröffentlicht werden, so dass
die Einhaltung der Referenzergebnisse von allen Interessierten jederzeit verifiziert
werden kann. Mit dieser öffentlich reproduzierbaren Validierung ist auch ohne externe
Prüfinstanz eine hohe Qualität und vor allem die laufende und stets aktuelle
Zertifizierung sichergestellt.
Die Mitglieder der Gütegemeinschaft haben sich darauf verständigt, mit der Validierung
weiter fortzufahren. Neben einigen weiteren Validierungsfällen im Wohnbau soll die
Arbeit auch fortgeführt werden mit Prüffällen für die Berechnung von Nichtwohngebäuden
mit mehreren Zonen.
Für die Anwender soll durch eine entsprechende und grafisch einheitliche Auszeichnung der Softwareprodukte leicht erkennbar sein, dass das Programm dem laufenden Qualitätssicherungssystem der GG unterliegt und damit die Qualitätskriterien erfüllt.
Zunächst werden die Modellgebäude für die Validierung mit den für die Berechnung relevanten Daten in allen Details sehr genau festgelegt und dokumentiert. Die Berechnungen der Norm werden dann Schritt für Schritt durchgeführt und dabei alle wesentlichen Zwischengrößen verglichen.
Eine der wesentlichen Ursachen für Ergebnisabweichungen sind unklare Festlegungen oder mehrere alternativ zulässige Berechnungsarten, sei es in der Norm, dem GEG oder, im Falle der LCA-Berechnung, den QNG-Regeln. Beim Auftreten solcher nicht eindeutigen Vorgaben ist es das Ziel, zu einer einheitlichen Festlegung für die Umsetzung in der Software zu gelangen.
Die beteiligten Firmen verpflichten sich, für alle im Verfahren definierten Validierungsfälle Projektdateien und die Software für die Qualitätsprüfung bereit zu stellen. Die Kontrolle wird von hersteller-neutraler Seite durchgeführt und dokumentiert. Als Referenz für die Abweichungen dient die Prüfrechnung.
Bundesministerin Hendricks besucht den Messestand der 18599 Gütegemeinschaft.